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   BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73   

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https://dejure.org/1973,652
BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73 (https://dejure.org/1973,652)
BAG, Entscheidung vom 27.11.1973 - 1 ABR 11/73 (https://dejure.org/1973,652)
BAG, Entscheidung vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 (https://dejure.org/1973,652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antragsrecht der Gewerkschaft - Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Croupier - Arbeitsentgelt - Pflichtverletzung des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 25, 415
  • MDR 1974, 522
  • BB 1974, 368
  • DB 1974, 731
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72

    Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
    Alle diese Anspruchsgrundlagen bedürfen daher keiner weiteren Erörterung, auch nicht hinsichtlich der Frage, ob insoweit nicht statt des Beschlußverfahrens das Urteilsverfahren maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 3o. 1.1973 - 1 ABR 22/72 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53

    Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
    Alle diese Anspruchsgrundlagen bedürfen daher keiner weiteren Erörterung, auch nicht hinsichtlich der Frage, ob insoweit nicht statt des Beschlußverfahrens das Urteilsverfahren maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 3o. 1.1973 - 1 ABR 22/72 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
    Beteiligt und damit antragsberechtigt ist aber immer nur derjenige, der nach materiellen Recht, al so insbesondere nach Betriebsverfassungsrecht, im konkreten Fall durch die begehrte Entscheidung unmittelbar betroffen wird (so seit BAG 2, 97 /~98 f. 7 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ständige Rechtsprechung; vgl. auch für die Antragsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, neuerdings Beschluß vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - demnächst AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72

    Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
    Beteiligt und damit antragsberechtigt ist aber immer nur derjenige, der nach materiellen Recht, al so insbesondere nach Betriebsverfassungsrecht, im konkreten Fall durch die begehrte Entscheidung unmittelbar betroffen wird (so seit BAG 2, 97 /~98 f. 7 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ständige Rechtsprechung; vgl. auch für die Antragsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, neuerdings Beschluß vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - demnächst AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64

    Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau -

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
    3- Der erst im Termin vor dem Landesarbeitsgericht gestellte Hilfsantrag ist unzulässig, da er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist gestellt wurde (BAG 16, 8 /~12, 13 J = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG AP Nr. 4 zu § 94 ArbGG 1953)- Es handelt sich insoweit um einen Feststellungsantrag, der offensichtlich nicht mehr auf § 23 Abs. 3 BetrVG 1972 gestützt ist, sondern auf der individuellen Rechtsstellung des Beteiligten D fußt.
  • BAG, 01.03.1966 - 1 ABR 14/65

    Betriebsrat - Informationsrecht

    Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
    Auch eine sogenannte gewillkürte Prozeßstandschaft (vgl. BAG 18, 182 = AP Nr. 1 zu § 69 BetrVG) der Gewerkschaft HBV scheidet jedenfalls hier aus.
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 65/86 - BAGE 56, 44; 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 52, 279; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31, 38; 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 - BAGE 25, 415, 417).
  • BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79

    Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks

    Entscheidend ist, ob durch das konkrete Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung unmittelbar berührt wird (vgl. etwa BAGE 25, 415, 417 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972 sowie die Nachweise bei Auffarth/Schönherr, ArbGG , § 83 - 03/1 ff.).
  • LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22

    Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus

    Auch wenn eine grobe Pflichtverletzung nicht unbedingt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraussetzt, stellt die Verteidigung einer Rechtsposition in ungeklärten Tatschen- und Rechtsfragen keinen groben Pflichtverstoß des Arbeitgebers dar (vgl. BAG, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 -, BAGE 133, 75-82, Rn. 28; BAG, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 -, BAGE 62, 314-322, Rn. 30; BAG, Beschluss vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 -, BAGE 25, 415-419, Rn. 17).

    Sie sind durch die Entscheidung in diesem Verfahren weder in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung, noch mangels einer Entscheidung über die Berechtigung der Gehaltsabzüge in ihrer individuellen Rechtsstellung betroffen (BAG, Beschluss vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 -, BAGE 25, 415-419, Rn. 14).

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