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BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Antragsrecht der Gewerkschaft - Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Croupier - Arbeitsentgelt - Pflichtverletzung des Arbeitgebers
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 02.10.1972 - 1 BV 15/72
- BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Papierfundstellen
- BAGE 25, 415
- MDR 1974, 522
- BB 1974, 368
- DB 1974, 731
Wird zitiert von ... (27) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 30.01.1973 - 1 ABR 22/72
Betriebsratsmitglied - Versäumnis der Arbeitszeit - Geltendmachung von …
Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Alle diese Anspruchsgrundlagen bedürfen daher keiner weiteren Erörterung, auch nicht hinsichtlich der Frage, ob insoweit nicht statt des Beschlußverfahrens das Urteilsverfahren maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 3o. 1.1973 - 1 ABR 22/72 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 10.11.1954 - 1 AZR 19/53
Betriebsverfassungsrecht: Freistellung von Betriebsräten für Lehrgänge
Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Alle diese Anspruchsgrundlagen bedürfen daher keiner weiteren Erörterung, auch nicht hinsichtlich der Frage, ob insoweit nicht statt des Beschlußverfahrens das Urteilsverfahren maßgebend ist (vgl. Beschluß vom 3o. 1.1973 - 1 ABR 22/72 -, demnächst AP Nr. 1 zu § 37 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 13.07.1955 - 1 ABR 31/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Grundsätze des arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahrens
Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Beteiligt und damit antragsberechtigt ist aber immer nur derjenige, der nach materiellen Recht, al so insbesondere nach Betriebsverfassungsrecht, im konkreten Fall durch die begehrte Entscheidung unmittelbar betroffen wird (so seit BAG 2, 97 /~98 f. 7 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ständige Rechtsprechung; vgl. auch für die Antragsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, neuerdings Beschluß vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - demnächst AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BAG, 16.02.1973 - 1 ABR 18/72
Prozeßführungsrecht - Antragsrecht - Gewerkschaft - Wahlanfechtung - Persönliche …
Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Beteiligt und damit antragsberechtigt ist aber immer nur derjenige, der nach materiellen Recht, al so insbesondere nach Betriebsverfassungsrecht, im konkreten Fall durch die begehrte Entscheidung unmittelbar betroffen wird (so seit BAG 2, 97 /~98 f. 7 = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG ständige Rechtsprechung; vgl. auch für die Antragsbefugnis einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft, neuerdings Beschluß vom 16. Februar 1973 - 1 ABR 18/72 - demnächst AP Nr. 1 zu § 19 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt). - BAG, 28.04.1964 - 1 ABR 2/64
Leitung verschiedener Steigerreviere - Fahrsteiger - Steinkohlebergbau - …
Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
3- Der erst im Termin vor dem Landesarbeitsgericht gestellte Hilfsantrag ist unzulässig, da er erst nach Ablauf der Beschwerdefrist gestellt wurde (BAG 16, 8 /~12, 13 J = AP Nr. 4 zu § 4 BetrVG; BAG AP Nr. 4 zu § 94 ArbGG 1953)- Es handelt sich insoweit um einen Feststellungsantrag, der offensichtlich nicht mehr auf § 23 Abs. 3 BetrVG 1972 gestützt ist, sondern auf der individuellen Rechtsstellung des Beteiligten D fußt. - BAG, 01.03.1966 - 1 ABR 14/65
Betriebsrat - Informationsrecht
Auszug aus BAG, 27.11.1973 - 1 ABR 11/73
Auch eine sogenannte gewillkürte Prozeßstandschaft (vgl. BAG 18, 182 = AP Nr. 1 zu § 69 BetrVG) der Gewerkschaft HBV scheidet jedenfalls hier aus.
- BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG 18. August 1987 - 1 ABR 65/86 - BAGE 56, 44; 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 52, 279; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31, 38; 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 - BAGE 25, 415, 417). - BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 2/79
Verteilung des Arbeitskampfrisikos bei Fernwirkungen eines Streiks
Entscheidend ist, ob durch das konkrete Verfahren die betriebsverfassungsrechtliche Stellung unmittelbar berührt wird (vgl. etwa BAGE 25, 415, 417 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972 sowie die Nachweise bei Auffarth/Schönherr, ArbGG , § 83 - 03/1 ff.). - LAG Köln, 20.01.2023 - 9 TaBV 33/22
Freistellungsvoraussetzungen nach § 37 Abs. 2 BetrVG ; Unterlassungsanspruch aus …
Auch wenn eine grobe Pflichtverletzung nicht unbedingt ein schuldhaftes Verhalten des Arbeitgebers voraussetzt, stellt die Verteidigung einer Rechtsposition in ungeklärten Tatschen- und Rechtsfragen keinen groben Pflichtverstoß des Arbeitgebers dar (vgl. BAG…, Beschluss vom 19. Januar 2010 - 1 ABR 55/08 -, BAGE 133, 75-82, Rn. 28; BAG…, Beschluss vom 8. August 1989 - 1 ABR 63/88 -, BAGE 62, 314-322, Rn. 30; BAG, Beschluss vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 -, BAGE 25, 415-419, Rn. 17).Sie sind durch die Entscheidung in diesem Verfahren weder in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Stellung, noch mangels einer Entscheidung über die Berechtigung der Gehaltsabzüge in ihrer individuellen Rechtsstellung betroffen (BAG, Beschluss vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 -, BAGE 25, 415-419, Rn. 14).
- BAG, 14.11.1989 - 1 ABR 87/88
Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Versetzung
Der Arbeitgeber begeht allerdings keinen groben Verstoß gegen seine Verpflichtungen aus dem BetrVG i.S. des § 23 Abs. 3 BetrVG, wenn er in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertritt (vgl. Senatsbeschluß vom 27. November 1973, BAGE 25, 415 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972 …und Beschluß vom 8. August 1989, aaO, zu B III der Gründe). - BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77
Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf …
Beteiligter ist, wer in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition durch die beantragte Gerichtsentscheidung unmittelbar betroffen wird oder betroffen werden kann (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u.a. BAG 2, 97 (98 f.) = AP Nr. 2 zu § 81 BetrVG; BAG 25, 415 (417) = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG 1972). - BAG, 08.08.1989 - 1 ABR 63/88
Arbeitsbereich: Änderung - Zuweisung eines anderen Arbeitsorts - Änderung der …
Gleichwohl liegt eine grobe Pflichtverletzung dann nicht vor, wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Rechtsansicht in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage verteidigt (BAGE 25, 415 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972). - BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88
Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines …
Die Einnahme eines zwar unrichtigen, aber nach dem Gesetzeswortlaut nicht völlig abwegigen Rechtsstandpunktes stellt keinen groben Verstoß i. S. von § 23 Abs. 1 BetrVG dar (vgl. zu § 23 Abs. 3 BetrVG auch BAGE 25, 415 = AP Nr. 4 zu § 40 BetrVG 1972; siehe auch BAGE 42, 11, 16 [BAG 22.02.1983 - 1 ABR 27/81] = AP Nr. 2 zu § 23 BetrVG 1972, zu B I 2 der Gründe). - BAG, 18.04.1985 - 6 ABR 19/84
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Ableistung von Überstunden - …
Insoweit hat der Senat gegen die Auffassung des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts (BAG 25, 415, 418 f.) Bedenken, der die Antragstellung nach § 23 Abs. 3 BetrVG von der vorherigen gerichtlichen Klärung in einem weiteren Verfahren abhängig machen will, wenn der Arbeitgeber in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage eine bestimmte Meinung vertreten und danach gehandelt hat. - ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07
Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam
1.2.2 Die Antragsbefugnis ist eine von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfende Prozessvoraussetzung, deren Fehlen zur Abweisung des Antrages als unzulässig führt (BAG 27.11.1973 AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 4; 15.8. 1978 AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 1; 25.8. 1981 AP ArbGG 1979 § 83 Nr. 2; BVerwG 11.3. 1982 BVerwGE 65, 127).Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (BAG 18.02.2003 - 1 ABR 17/02, AP Nr. 11 zu § 77 BetrVG 1972 Betriebsvereinbarung, BAG 18. August 1987 - 1 ABR 65/86 - BAGE 56, 44; 30. Oktober 1986 - 6 ABR 52/83 - BAGE 52, 279; 25. August 1981 - 1 ABR 61/79 - BAGE 37, 31, 38; 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 - BAGE 25, 415, 417).
- BAG, 23.02.1984 - 6 ABR 22/81
Betriebsrat
Der Antragsteller verfolgt den von ihm begehrten Anspruch auch in der richtigen Verfahrensart, da er geltend macht, in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Stellung durch das Verhalten der Antragsgegnerin betroffen zu sein (BAG Beschluß vom 27. November 1973 - 1 ABR 11/73 -, AP Nr. M zu § MO BetrVG m.w.N.). - BAG, 24.04.1979 - 1 ABR 43/77
Mitbestimmungsrecht bei vorübergehender Arbeitszeitverlängerung aus …
- BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der …
- BAG, 15.08.1978 - 6 ABR 10/76
Jugendversammlung - Zeitpunkt der Durchführung - Betriebsversammlung - …
- BAG, 30.10.1986 - 6 ABR 52/83
Antragsbefugnis - Beteiligungsbefugnis - Beschlußverfahren - Einleitung eines …
- BAG, 19.09.1985 - 6 ABR 4/85
Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren
- LAG Hamm, 07.11.2019 - 13 TaBV 44/19
Rechtsstellung des Betriebsrats
- BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 28/78
Einigungsstelle - Aufstellung eines Sozialplans - Sozialplanpflichtige …
- ArbG Stuttgart, 28.06.2007 - 9 BV 2/07
Betriebsrat: Erweiterung der Mitbestimmungsrechte durch Tarifvertrag für …
- LAG Saarland, 03.07.1985 - 1 TaBV 3/84
Streitigkeit über die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung eines Sozialplans …
- LAG Baden-Württemberg, 13.06.1989 - 14 TaBV 11/88
Beschlussverfahren bei Streit um Arbeitnehmereigenschaft als Angelegenheit aus …
- LAG Baden-Württemberg, 18.07.1989 - 14 TaBV 10/88
Beschlussverfahren bei Streit um Arbeitnehmereigenschaft als Angelegenheit aus …
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1977 - 4 A 4/77
Unzulässige Werbung für die Deutsche Postgewerkschaft ; Legitime Interessen von …
- BAG, 04.01.1984 - 1 ABN 22/83
- BAG, 22.12.1980 - 1 ABR 100/79
- LAG Hamburg, 12.12.1983 - 4 TaBV 3/83
- BAG, 14.06.1983 - 1 ABN 36/82
- BAG, 05.02.1974 - 1 ABR 46/73